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Kinderehen in Hamburg.
Eheschließungen zwischen Erwachsenen und Kindern sind in Deutschland gesetzlich verboten. Im Zuge der Migrationskrise sind jedoch zahlreiche Ehepaare nach Deutschland gekommen, bei denen ein Gatte minderjährig ist bzw. zum Zeitpunkt der Eheschließung ein Kind gewesen war. Dr. Joachim Körner hat den Senat hierzu befragt.
Fullscreen ModeBildnachweis: Nujood von BBC World Service, lizenziert unter CC BY-NC 2.0
Das Bild auf dem Foto heißt Nujood und wurde im Alter von neun Jahren verheiratet. Ihre Geschichte finden Sie hier