Staatsvertrag mit den Muslimen – Artikel 3: Islamische Feiertage (II).
Der am 22. November 2012 geschlossene Staatsvertrag mit muslimischen Glaubensgemeinschaften stellt einen schweren politischen Fehler dar, dessen Auswirkungen bis heute spürbar sind. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat der Senat seinen Partnern weitreichende Rechte eingeräumt, die den Einfluss islamischer Normen in vielen Bereichen der Gesellschaft signifikant steigern. Prof. Jörn Kruse hat den Staatsvertrag deshalb einer Prüfung unterzogen.