Staatsvertrag mit den Muslimen – Artikel 5: Hochschulausbildung.
Gemäß dem Staatsvertrag haben muslimische Glaubensgemeinschaften das Recht, eigene Gefängnisseelsorger in Justizvollzugsanstalten zu schicken. Wie gut das funktioniert, wollten Prof. Jörn Kruse und Dirk Nockemann vom Senat wissen.