„Kinderehen“

von AfD

„Kinderehen“ in Hamburg nach der gesetzlichen Neuregelung von April 2017.

Im islamischen Recht sind Eheschließungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen grundsätzlich erlaubt. Dies umfasst teilweise auch Kinder, weshalb nach Deutschland als Asylsuchende eingereiste Paare mitunter auch aus sehr jungen Ehegatten bestehen. Aus diesem Grund hat Prof. Jörn Kruse die Daten für Hamburg abgefragt.

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