Aktuelle Nachrichten

von AfD

HAMBURGER IS-MITGLIED IN DER TÜRKEI GEFASST (06.02.2017)

Am Sonntag, dem 5. Februar 2017, wurde bekannt, dass die türkischen Sicherheitsbehörden im Rahmen einer Großrazzia gegen den IS zwei aus Deutschland stammende Mitglieder der Terrororganisation festgenommen haben. Bei diesen Personen handelt es sich um Adnan Stuković  und Zulhajrat S. Von Erstgenanntem ist bekannt, dass er vor seiner Ausreise in den Dschihad in Bremen lebte. In Syrien gehörte er zum Umfeld des vom Oberlandesgericht Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilten Dschihadisten Harry Sarfo, mit dem er gemeinsam in einer Einheit deutscher Gotteskrieger aktiv war. Bei seinem Komplizen handelt es sich indes um einen Hamburger Bürger. Dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge sollen sich die Festgenommenen in der Türkei aufgehalten haben, um sich einer Haartransplantation zu unterziehen. Wie die türkische Staatsanwaltschaft vermutet, habe dies dem Ziel gedient, incognito nach Deutschland zu reisen, um für den IS staatsgefährdende Straftaten zu verüben.

Die AfD-Fraktion hat bereits eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat gerichtet.

HAMBURGER SENAT HÄLT AN STAATSVERTRAG FEST (02.02.2017)

Am 6. Januar 2017 berichtete das Hamburger Abendblatt darüber, DITIB-Jugendorganisationen hätten in sozialen Netzwerken mit Texten versehene Illustrationen verbreitetet, die das christliche Weihnachts- sowie das in Europa traditionell gefeierte Neujahrsfest als „unislamisch“ ablehnen und Muslime in Deutschland vor deren Praktizierung warnen. In diesem Zusammenhang tauchte auch eine Karikatur auf, die zeigt, wie ein Muslim dem Weihnachtsmann einen Faustschlag versetzt. In einem erklärenden Text heißt es dazu, Weihnachten stehe für den Unglauben der Christen.

Der Vorgang in Hamburg ist jedoch nicht der erste seiner Art. Bereits am 5. September 2016 wurde in diversen Presseberichten bekannt, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung ihre Kooperation mit der DITIB in Köln beendet hat. Den Äußerungen von Innenminister Ralf Jäger zufolge fiel diese Entscheidung, nachdem man erfahren hatte, dass die DITIB in einem Comic den Märtyrertod verherrlicht hatte, durch den ein Muslim zum „Šahīd“ wird und sich damit nach islamischem Verständnis die höchste Stufe des Paradieses verdient. Dabei war besonders brisant, dass der Comic im Rahmen des Kölner Präventionsprogrammes „Wegweiser“ entstand, das sich eigentlich an Jugendliche richtet, die von einem Abdriften in den militanten Salafismus bedroht sind. In der daraufhin vom nordrhein-westfälischen Innenministerium geforderten Stellungnahme konnte schließlich keine „notwendige klare Neutralität bzw. ausreichende Distanz“ durch die DITIB festgestellt werden.

Aber auch andere Gruppen, die vom Staatsvertrag begünstigt werden, sind bislang durch islamistische Aktivitäten aufgefallen und deswegen sogar in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten. Dazu zählt etwa das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das die schiitische Imam-Ali-Moschee (Blaue Moschee) betreibt, die als älteste Moschee Hamburgs gilt. In einem Beitrag vom 5. September 2016 hatte das „Hamburger Abendblatt“ darüber berichtet, dass sich die Jüdische Gemeinde Hamburg vom IZH bedroht fühle, weil deren Anhänger seit Jahren den sogenannten al-Quds-Tag Dabei handelt es sich um einen gesetzlichen Feiertag in der Islamischen Republik Iran, an dem jährlich gegen die israelische „Besetzung“ Jerusalems demonstriert wird. Die Sorge der Jüdischen Gemeinde, die deswegen auch harsche Kritik am Staatsvertrag übt, kann als berechtigt gelten, da auch das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz zu dem Schluss kommt, dass das IZH „extremistische Bestrebungen verfolgt.“ Darüber hinaus stellt es fest, dass der Leiter des IZH, Herr Ayatollah Dr. Reza Ramezani, die Überzeugung vertritt, Säkularismus und Laizismus seien nicht mit dem Islam vereinbar.

Islamische Institutionen verfolgen grundsätzlich das Ziel, die politischen und sozialen Kontexte zu islamisieren, in denen sich in Europa wiederfinden. Dass ihnen dies in Hamburg bereits in Teilen gelungen ist, zeigt sich an den Implikationen des Staatsvertrags, wo ihnen ein Mitbestimmungsrecht im Bildungswesen (Art. 4), der Hochschulausbildung (Art. 5) und sowie im schulischen Religionsunterricht (Art. 6) garantiert wird.

Die offenen und freiheitlichen Gesellschaften westlicher Staaten zeichnen sich aber gerade dadurch aus, dass der Einfluss religiöser Institutionen, wie etwa die Katholische Kirche, bis heute auf ein „historisches Minimum“ reduziert worden ist. Wer argumentiert, dass muslimischen Gemeinschaften im Sinne des Staatsvertrages gewährte Konzessionen legitim seien, weil auch christliche Einrichtungen über entsprechende Privilegien verfügten, übersieht, dass es sich bei diesen im Falle Letztgenannter um die „Überbleibsel“ eines ursprünglich großen Einflusses auf die Gesellschaft handelt. Anders verhält es sich mit dem Islam, dessen Institutionen die oben genannten Konzessionen als wichtigen Schritt auf dem Weg eines stetig wachsenden Einflusses verstehen und daher ein vitales Interesse an Staatsverträgen mit Landesregierungen haben.

Der Staatsvertrag nützt vor allem den Islamverbänden, die einen politischen Islam vertreten, während die vielen individualistischen Muslime in Deutschland, die ihre Religion im Gegensatz dazu als Privatsache betrachten, völlig unberücksichtigt bleiben. Dies ist inakzeptabel, weil diese Menschen damit dem dogmatischen Islamverständnis der Verbände ausgeliefert werden, wodurch es ihnen unmöglich bleibt, sich frei als „deutsche Bürger“ und eben nicht als „Muslime in Deutschland“ zu entfalten. Die Politik muss verhindern, diese Menschen durch Staatsverträge an die Islamverbände auszuliefern, denen man dadurch pauschal die Kompetenz verleiht, für die unpolitischen und areligiösen Muslime zu sorgen. Dies gilt umso mehr, als die islamische Agenda der Islamverbände eine geistige Mauer zwischen sich selbst und der nichtmuslimischen Mehrheitsgesellschaft errichtet.

So ist es eben diese Kluft der Demarkation, die die Islamverbände als ihre natürliche Umgebung verstehen und von wo aus sie den Muslimen Angebote machen, die stets auf Andersartigkeit, nicht jedoch auf Gemeinsamkeit basieren (muslimisches zubereitetes Essen in öffentlichen Kantinen, Gebetsräume ins staatlichen Bildungseinrichtungen, das Fernbleiben vom Sportunterricht und Klassenfahrten etc.).

Nach mittlerweile vier Jahren ist klar, dass der Senat islamische Organisationen durch einen Staatsvertrag begünstigt, die sich nachweislich auszeichnen durch:

  • Religiöse Intoleranz und das Streben, sich von der nichtislamischen Mehrheitsgesellschaft abzugrenzen (DITIB Hamburg).
  • Islamistische Tendenzen, wie z.B. das Verherrlichen des Märtyrertods und die Verwendung von IS-Terminologien (DITIB Köln).
  • Politische Agitation und Spionage für eine ausländische Regierung (DITIB).
  • Politischen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit (Islamisches Zentrum Hamburg).
  • Ablehnung von Demokratie und Säkularismus (Islamisches Zentrum Hamburg).

Dass man Organisationen dieser Prägung ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung unserer Gesellschaft einräumt, ist gefährlich und muss umgehend unterbunden werden.