Parlamentarische Anträge

von AfD

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Beim parlamentarischen Antrag handelt es sich um das mächtigste Instrument, das einer Fraktion in der Bürgerschaft zur Verfügung steht, um die Hamburger Politik mitzugestalten. Im Rahmen eines Antrages wird der Senat aufgefordert, etwas Bestimmtes zu beschließen. Dazu gehören der Erlass bzw. die Überarbeitung neuer Gesetze ebenso wie Einberufung oder Schaffung politischer Gremien. Anträge können grundsätzlich nur von der gesamten Fraktion gestellt werden und werden nur angenommen, sofern sie in der Bürgerschaft eine Mehrheit erhalten. Dass bislang noch kein einziger Antrag der AfD-Fraktion angenommen worden ist, auch auch damit zu tun, dass die anderen Fraktionen erklärt haben, prinzipiell keine von der AfD vorgetragenen Initiativen zu unterstützen. Um trotzdem wichtige Themen zu behandeln zu können, die bereits von der AfD-Fraktion eingebracht worden sind, werden dann gewöhnlich eigene Anträge formuliert, die den vorausgegangenen AfD-Initiativen oft inhaltlich ähneln. Im Folgenden wird ist eine Antragsinitiative der AfD-Fraktion zu sehen, die trotz ihrer thematischen Relevanz einstimmig in der Bürgerschaft abgelehnt wurde.